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FAQ – HÄUFIG AN FREHE + WATZL GESTELLTE FRAGEN

Was Sie rund um Ihre Behandlung bei uns wissen sollten.

Was erwartet mich beim ersten Termin? Was muss ich mitbringen? Wie kann ich mich vorbereiten? Was muss ich zuzahlen? Welche Verordnung brauchen Sie von mir? Welche Regeln muss ich beachten, wenn ich privat versichert oder Selbstzahler*in bin?

Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die Sie vielleicht bewegen – und die viele Patient*innen uns immer wieder stellen. Wenn Sie hier keine Antwort auf Ihr Anliegen finden, beraten wir Sie gerne. Wenden Sie sich einfach an die Rezeptionskräfte Ihrer Praxis.

ADMINISTRATION, TERMINE, ABRECHNUNG UND MEHR

Welche Behandlungsmöglichkeiten habe ich bei Ihnen?

Wir bieten Ihnen – je nach Schwerpunkt unserer Standorte und Teams – Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und diverse Präventivmaßnahmen an.

Wie muss ich versichert sein, um von Ihnen behandelt zu werden?

Wir behandeln gesetzlich Versicherte, Privatpatient*innen sowie Patient*innen, die über Berufsgenossenschaft und Durchgangsarzt zu uns kommen.

Brauche ich eine Verordnung? Oder kann ich mich auch ohne behandeln lassen?

Grundsätzlich benötigen wir für Ihre Behandlung eine Verordnung von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Ohne Verordnung dürfen wir Sie nur behandeln, wenn uns eine aktuelle ärztliche Diagnose vorliegt, z. B. nach Beendigung einer Behandlungsserie, oder wenn Sie uns eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen, die Kontraindikationen ausschließt.

Präventivmaßnahmen wie etwa Klassische Massage können Sie auch ohne Verordnung zu Selbstzahler-Preisen buchen.

Worauf muss ich bei meiner Verordnung achten?

Damit die Behandlung durch Ihre Krankenkasse an uns vergütet wird, muss Ihre Verordnung gemäß der Heilmittelrichtlinie korrekt ausgestellt sein.
Fehlt eine Angabe oder ist die Verordnung inhaltlich falsch ausgefüllt, müssen wir darauf bestehen, dass Sie die entsprechende Änderung noch vor Behandlungsbeginn von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin vornehmen lassen.

Bei einer handschriftlichen Änderung auf der Originalverordnung müssen Arztstempel und -unterschrift gegengesetzt sein, um die Gültigkeit der Verordnung aufrecht zu erhalten.

Wann muss mit der Behandlung begonnen werden?

Die Behandlung muss spätestens 14 Tage nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Nach Ablauf dieser Frist verliert die Verordnung ihre Gültigkeit – und wir können sie leider nicht mehr annehmen.

Kann ich eine Behandlung unterbrechen?

Die Behandlung muss gemäß der von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin gewählten Frequenz stattfinden. Eine Unterbrechung von länger als 14 Tagen ist nicht zulässig. Wird diese Frist überschritten, ist eine neue Verordnung notwendig.

Einige Krankenkassen gewähren in begründeten Ausnahmefällen eine längere Unterbrechung.

Was passiert, wenn ich einen Termin nicht einhalten kann?

Sie können einen Termin bis zu 24 Stunden vorher kostenfrei absagen, damit wir die frei werdende Behandlungszeit an andere Patient*innen vergeben können.

Sollte die Rezeption zum Zeitpunkt Ihrer Absage gerade nicht besetzt sein 
(z. B. nach 20 Uhr oder am Wochenende), nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse Ihrer Praxis oder sprechen Sie auf den Anrufbeantworter. Die 24-Stunden-Frist gilt auch in diesen Fällen.

Erfolgt Ihre Absage – gleich, aus welchen Gründen – zu kurzfristig, müssen wir Ihnen leider ein Ausfallhonorar in Höhe des für die Behandlung festgesetzten Kassensatzes berechnen. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet.

Für eine nicht erfolgte Behandlung nehmen wir Ihre Unterschrift auf der Heilmittelverordnung nicht entgegen! Dies würde gegenüber der Krankenkasse den Tatbestand des Betrugs darstellen.

Für den von Ihnen abgesagten Termin vereinbaren wir selbstverständlich einen neuen Termin mit Ihnen.

Ich bin privat versichert. Wie rechnen Sie ab?

Vor Beginn der Behandlung informieren wir Sie über unsere Preise für Privatversicherte. Damit wir die Behandlung aufnehmen können, müssen Sie eine Honorarvereinbarung unterschreiben.

Unsere Privatpreise liegen mit dem 1,4-fachen Satz über den Beihilfesätzen. Die Rechnung erhalten Sie sofort nach Abschluss des letzten Behandlungstermins Ihrer Verordnung.

Übrigens: Wenn Sie die Rechnung direkt nach Erhalt an der Rezeption per EC-Karte bezahlen, gewähren wir Ihnen 2 % Skonto auf den Selbstzahler-Betrag.

Was muss ich für die Behandlung zuzahlen?

Wenn Sie mit einer Heilmittelverordnung zu uns kommen, gesetzlich versichert und über 18 Jahre alt sind, fällt eine Verordnungsgebühr in Höhe von 10 Euro an – zuzüglich des von der Krankenkasse vertraglich festgelegten prozentualen Eigenanteils der Behandlungskosten.

Werde ich immer von ein und derselben Person behandelt?

Grundsätzlich wird Ihre Behandlung von einem Therapeuten bzw. einer Therapeutin aus Ihrer Praxis übernommen. Aufgrund von Krankheit, Urlaub, Fortbildung o. ä. kann es jedoch vorkommen, dass ein Therapeut*innen-Wechsel stattfindet.

Dies ist kein Grund zur Besorgnis: In jeder unserer Praxen gelten dieselben hohen Behandlungs-Standards. Da wir jede einzelne Behandlung exakt dokumentieren, können sich alle Therapeut*innen des Praxis-Teams über Ihre Beschwerden und den aktuellen Stand Ihrer Behandlung umfassend informieren und diese lückenlos weiterführen.

Ein Therapeut*innen-Wechsel hat durchaus positive Aspekte: Viele unserer Patient*innen sind davon angetan, eine zweite Sichtweise kennen zu lernen und zusätzliche Impulse zu gewinnen.

Dass wir uns nach einem Wechsel nach Ihrem aktuellen Befinden erkundigen, ist selbstverständlich.

Muss ich eine Wartezeit einplanen?

In der Regel beginnt Ihre Behandlung pünktlich zum vereinbarten Termin. Sollte dieser sich aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse um ein paar Minuten verzögern, bitten wir Sie um Nachsicht.

Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?

Um Sie als neue Patientin oder neuen Patienten in der Praxis aufnehmen zu können, brauchen wir Ihre Versichertenkarte, eine gültige Verordnung, die letzten Arztbriefe und Befunde. Bitte bringen Sie auch Ihre EC-Karte oder Bargeld für die gesetzlich festgelegte Zuzahlung mit.

Was erwartet mich beim ersten Termin?

Ihr erster Termin in unserer Praxis dient der therapeutischen Befundaufnahme, der Therapieplanung und der Vereinbarung Ihrer Behandlungstermine.

Was muss ich zur Behandlung mitbringen?

Bitte bringen Sie zur Behandlung ein großes, sauberes Handtuch, bequeme Kleidung und leichte Wechselschuhe oder rutschfeste Socken mit. Auch Ihre motivierte Haltung ist für eine erfolgreiche Behandlung von Vorteil!

Bieten Sie Hausbesuche an?

Für Hausbesuche ist unser Mobil-Team zuständig. Sind Kapazitäten frei, behandeln wir Sie gerne bei Ihnen zuhause. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist, dass Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt auf der Verordnung das entsprechende Feld angekreuzt hat.

Sie haben auch die Möglichkeit, Hausbesuche als Selbstzahler zu buchen.

Sind Ihre Praxen für Rollstuhlfahrer*innen zugänglich?

Unsere Praxen in Tempelhof, Mariendorf, Biesdorf, Johannisthal, Lichterfelde und Niederschönhausen sind barrierefrei zugänglich und rollstuhlgerecht ausgebaut.

Das Gesundheitszentrum Sternwarte in Marienfelde verfügt leider über keinen barrierefreien Zugang.

Dürfen Angehörige, Begleitpersonen oder Kinder meiner Behandlung beiwohnen?

Ja, auf Ihren ausdrücklichen Wunsch als Patient*in ist dies grundsätzlich möglich – jedoch nur unter der Voraussetzung, dass weder der Behandlungsverlauf noch das Behandlungsziel dadurch beeinträchtigt werden.

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