Service » Neue Heilmittelverordnung
Service » Neue Heilmittelverordnung
Physiotherapie, Ergotherapie und Logopäde sind Heilmittelberufe und unterliegen der Heilmittelverordnung. Die Behandlungen erfolgen über ärztliche Zuweisungen, die Ihnen als DIN-A5-Formulare bekannt sind, auf welchen Sie jeden Ihrer Behandlungstermine gegenzeichnen.
Ab 1. Januar 2021 tritt eine neue Heilmittelverordnung in Kraft. Für unsere Patient*innen ändert sich grundsätzlich nichts. Durch die Umstellung kann es jedoch in Arztpraxen zur verzögerten Ausstellung neuer Verordnungen kommen.
Verordnungen nach dem bisherigen Muster gelten ab dem 01.01.2021 nur noch in Ausnahmefällen.
Um Ihre Behandlung weiterhin lückenlos zu gewährleisten, haben wir diese Empfehlungen für Sie:
Auf den Ablauf und die Qualität Ihrer Therapie hat die neue Heilmittelverordnung keinen Einfluss.
Bei Fragen sprechen Sie gern unsere Rezeptionskräfte an.